Inhalt

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen muss dem Finanzamt Umsatzsteuer-Voranmeldungen liefern. Bei diesen Umsatzsteuer-Voranmeldung ist sowohl die Umsatzsteuer anzugeben, die man eingenommen hat, als auch die Umsatzsteuer, die man bei Einkäufen bezahlt hat (= Vorsteuer). An das Finanzamt abgeführt wird dann nur die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer.