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Rechtsform

Die Entscheidung, in welcher Rechtsform man sein Unternehmen führen will, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Was für den einen bei einer Rechtsform wichtig ist, mag für andere unwichtig sein (z. B. die Haftungsbeschränkung). Und was heute richtig ist, kann in der Zukunft verbesserungsbedürftig sein (z. B. Steuern sparen).

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Typisch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist, dass hier der Einzelunternehmer oder die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Sie müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens. Ein typischer Einzelunternehmer ist der eingetragene Kaufmann. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die GmbH & Co. KG.

Kapitalgesellschaften

Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage, die Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle. Gesellschafter bzw. Aktionäre geben Kapital, ohne dass sie aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH-Variante Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Aktiengesellschaft (SE).