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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben wollen. Ein formloser Vertrag reicht, um eine OHG zu gründen. Alle Gesellschafter einer OHG haften für Schäden, die sie verursacht haben, persönlich.