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Notar

Es gibt bestimmte Rechtsgeschäfte wie zum Beispiel Testamente, Eheverträge oder die Gründung von GmbHs oder Aktiengesellschaften, die offiziell beurkundet werden müssen, damit sie überhaupt rechtsgültig sind. Diese Beurkundung übernimmt ein Notar. Mit seinem Siegel wird sozusagen offiziell bestätigt, dass die Inhalte der Urkunde korrekt sind.