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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine Rechtsform, die sehr einfach und ohne großen bürokratischen Aufwand gegründet werden kann. Im Prinzip reicht zur Gründung sogar eine mündliche Verabredung, meist schließen die Personen aber doch einen formlosen Vertrag ab. Theoretisch können beliebig viele Personen eine GbR gründen, mindestens müssen es aber zwei sein. Die GbR wird zum Beispiel häufig gerne von Ärzten genutzt, um eine gemeinsame Praxis zu eröffnen. Der Nachteil der GbR ist ähnlich wie bei dem Einzelunternehmen die Haftung. Die Gesellschafter haften für alle Schäden oder Schulden, die sie verursachen, persönlich.