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Aktiengesellschaft (AG)

Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, braucht man schon ein bisschen mehr Geld. Mindestens 50.000 Euro müssen von den Unternehmern als Einlage aufgebracht werden. Außerdem wird ein Vertrag aufgesetzt, der von einem Notar beurkundet werden muss. Und die Aktiengesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen werden. Der Vorteil einer Aktiengesellschaft ist die beschränkte Haftung, denn für alle Schäden oder Schulden haftet die AG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Zudem haben die Gründer die Möglichkeit, mit ihrem Unternehmen an die Börse zu gehen.